Halle (Saale), 30.01.2017
Im April 2015 hat die DWA das aktualisierte Merkblatt DWA-M 149-3 (Zustandserfassung und -beurteilung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden Teil 3: Beurteilung nach optischer Inspektion) veröffentlicht. Das Merkblatt ersetzt damit die bis dahin von November 2007 gültige Fassung. Dies war aufgrund von „Überarbeitungen der DIN EN 13508-2:2011 in Verbindung mit Merkblatt DWA-M 149-2:2013“1 notwendig.
Weiter haben die Änderungen der Euronorm ebenfalls eine Aktualisierung der Arbeitshilfen Abwasser zur Folge gehabt.
Bewertung nach DIN EN 13508-2, DWA oder ISYBAU?
Für die Inspektion von abwassertechnischen Anlagen ist immer die DIN EN 13508-2 maßgebend. Da diese Norm jedoch eine Vielzahl von Freiheitsgraden enthält gibt es seitens der DWA mit dem Merkblatt DWA-M 149-2 weitere Empfehlungen zur Konkretisierung der Beschreibung des Inspektionsergebnisses.1
Die Arbeitshilfen Abwasser (ISYBAU) orientieren sich weitestgehend an den Vorschlägen der DWA, weisen jedoch verfahrensbedingte Unterschiede auf.2
Auf dem neuesten Stand
Mit dem Modul Kanalnetze verwalten und bewerten (Kanalkataster) sind CARD/1 Anwender jetzt in der Lage Inspektionsdaten welche mit den neuen Kodiersystemen erstellt wurden einzulesen und entsprechend der zugehörigen Verfahren die Zustandsbewertung durchzuführen.
Passende statistische Auswertungen und Vorlagen zur Erstellung thematischer Karten liefert Ihnen die Software gleich mit. So sind Sie mit wenig Aufwand in der Lage aus Inspektionsdaten einen Zustandsplan mit farbig abgestufter Darstellung des ermittelten Handlungsbedarfs sowie Schadensprotokolle mit Kennzeichnung der ermittelten Schadensklassen zu erstellen.
Die Unterschiede im Detail an einem Beispiel
Zur Verdeutlichung der Unterschiede zwischen der Bewertung nach altem und neuem Verfahren nehmen wir eine Haltung mit entsprechenden Schäden an. Die Inspektionsdaten liegen im DIN EN 13508-2 Kodiersystem vor. Die Haltung weist u. a. Schäden an der Oberflächenstruktur mit diversen Spezifikationen, gekennzeichnet durch das Kürzel BAF* sowie diverse schadhafte Reparaturen (BAL*) auf. Die Bewertung nach bisherigem Stand mit dem Verfahren nach DIN EN 13508-2 ISYBAU 2010 ergab die Klassifizierung 0 und damit, dass an dieser Haltung kein Handlungsbedarf besteht.
Wird jetzt die Bewertung nach dem neuen Verfahren nach DIN EN 13508-2:2011 ISYBAU 2015 durchgeführt findet eine andere Klassifizierung der Einzelschäden statt. Die bisher nicht beachteten Oberflächenschäden sowie schadhaften Reparaturen werden jetzt entsprechend klassifiziert. Daraus ergibt sich, dass der Schaden BAFIB (Oberflächenschaden mit fehlender Wand durch chemischen Angriff) maßgebend für die Einstufung in die Haltungsklasse 5 ist.
Die genannten Schadenskürzel, für die nach dem neuen Verfahren eine andere Klassifizierung stattfindet, wurden lediglich exemplarisch ausgewählt. Es gibt durchaus weitere Schadenskodes auf die diese Änderungen zutreffen.
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[1] Quelle: Merkblatt DWA-M 149-3, April 2015, Vorwort
[2] Quelle: Arbeitshilfen Abwasser, Anhang A-2.3.3